Kraftfahrzeuge
· Mindestalter: 18 Jahre
· Gesamtmasse des Fahrzeugs mit mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg
· kleine Anhänger, die eine Gesamtmasse von 750 kg oder die Kombination aus
– Fahrzeugmasse und Anhänger von 7500 kg nicht überschreiten.
· Beförderung von nicht mehr als 8 Personen.